In diesem Artikel erfahren Sie, was man unter dem Residual versteht und wie es berechnet wird.
Sie finden den Abschnitt «Residual» im Bereich «Investitionskosten». Dieser Abschnitt wird erst sichtbar, wenn bereits eine Investitionskostenposition erfasst wurde.
Das Residual wird wie folgt berechnet:
Residual = Kaufpreis – Investitionen die im Kaufpreis enthalten sind
In unserem Beispiel haben wir einen Kaufpreis von 1’000’000 EUR und Investitionskosten in Höhe von 600’000 EUR. Das Residual ist demnach 400’000 EUR.
Hinweis: Wenn neben dem Kaufpreis alle detaillierten Baukosten bekannt und als Investitionskostenpositionen erfasst sind, entspricht das Residual somit der Projektmarge des Verkäufers.
Wählt man den Abschnitt «Residual» an, hat man die Möglichkeit folgende Inputfelder auszufüllen:
- die Kategorie
- das Fälligkeitsdatum (Wie erfasse ich verschiedene Fälligkeitsdaten?)
- die Abschreibung: Hinweis: Das Inputfeld «Abschreibung» zählt nur für das Residual und nicht für die verschiedenen Investitionskostenpositionen. Möchten Sie den jeweiligen Kostenpositionen eine Abschreibung hinzufügen und brauchen Sie hierzu zusätzliche Informationen, klicken Sie hier.
- den Finanzierungsmodus (Was ist der Unterschied zwischen externer und interner Finanzierung?)
- Exit Modus (Wie kann eine Investition durch die Investitionskosten-Exit Option wieder veräussern?)
Lesen Sie die entsprechenden Artikel um mehr zum jeweiligen Themenbereich zu erfahren.
Das Residual wird durch alle Investitionen die im Kaufpreis enthalten sind reduziert. Hat der Projektentwickler Investitionen wie z.B. Zusatzinvestitionen, die er nicht in den Kaufpreis mit einbeziehen möchte, kann man beim Erfassen einer neuen Investitionsposition das Inputfenster «Im Anlagekaufpreis inbegriffen» deaktivieren. Dazu finden Sie mehr im Artikel «Was bedeutet im Anlagekaufpreis inbegriffen».
Hinweis: Liegt das Fälligkeitsdatum einer Investitionskostenposition vor dem Transaktionszeitpunkt und wurde diese bereits zu einem Teil abgeschrieben, fliesst der Buchwert zum Transaktionszeitpunkt in die Berechnung ein (nicht der Anschaffungswert).
Beispiel:
Wir haben Anschaffungskosten von 800’000 EUR. Das Fälligkeitsdatum ist am 06/2012 und somit 5 Jahre vor dem Transaktionszeitpunkt dem 06/2017. Die Investitionskosten werden linear über 20 Jahre abgeschrieben. Daraus ergibt sich am 06/2017 ein Buchwert (Wert zum Transaktionszeitpunkt) von 600’000 EUR. Dieser fliesst zur Berechnung des Residuals ein.
Bei einem Kaufpreis von 1’000’000 EUR ergibt sich somit ein Residual von 400’000 EUR (1’000’000 EUR – 600’000 EUR).