Es tut sich was: Ein Rückblick auf die deutsche EEG-Förderung 2023

Tags: Biomasse Deutschland Feed-in-tariff SolarPV Windenergie

Seit Januar 2023 gelten die neuen Regelungen des «Osterpakets». Erklärtes Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen: Bis 2030 sollen 80 Prozent des gewonnenen Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen. Die gesetzlichen Anpassungen scheinen zu wirken, wie die Ausschreibungsergebnisse der EEG-Förderung 2023 aufzeigen. Doch reicht das?

WENIGER ALS ERWÜNSCHT

Im vergangenen Jahr gab es vier Gebotstermine für Windanlagen an Land. Allesamt waren stark unterzeichnet. Das tatsächlich ausgeschriebene Volumen von 9’830 Megawatt an zu installierender Leistung blieb mit lediglich 6’376 Megawatt unerfüllt. Das ist bemerkenswert, da das geplante Ausschreibungsvolumen ursprünglich bei 12’840 Megawatt lag. Aufgrund der drohenden Unterzeichnungen musste die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen bei den letzten drei Gebotsterminen herabsetzen.1 Dennoch: Die bezuschlagte Menge von 6’376 Megawatt ist im Vergleich zum Vorjahr beinahe doppelt so hoch (2022: 3’230 MW). Insgesamt erhielten 545 Gebote für Windanlagen an Land einen Zuschlag. Das sind 189 Gebote mehr als 2022.

Die abgegebenen Gebotswerte lagen zwischen 5.88 und dem festgelegten Höchstwert von 7.35 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag mit 7.33 ct/kWh eineinhalb Cent über jenem des Vorjahrs (5.83 ct/kWh).

SOLAR-BOOM

Im Gegensatz zu den Windanlagen an Land herrschte bei den Solaranlagen des ersten Segments – Freiflächenanlagen – eitel Sonnenschein. Das mag erstaunen, denn 2022 hatten die PV-Anlangen des ersten Segments zu kämpfen. Als mögliche Ursachen wurden Schwierigkeiten der Modul-Bestellung und die Verdoppelung des Ausschreibungsvolumens genannt. 2023 war davon wenig zu spüren – trotz der erneuten Erhöhung des Ausschreibungsvolumens – und man wähnt sich im alten Hoch. Es fanden drei Ausschreibungstermine statt. Bereits der März-Termin war mit einer Menge von 2’869 Megawatt masslos überzeichnet. Ausgeschrieben waren lediglich 1950 Megawatt. Die zwei folgenden Termine im Juli und Dezember setzen den guten Start fort, überflügelten diesen gar. So stand Ende des Jahres eine gesamthafte Gebotsmenge von 13’007 Megawatt einer tatsächlich ausgeschriebenen Menge von 5’172 Megawatt gegenüber. Verglichen mit dem Vorjahr ist damit nicht nur ein deutlich gesteigertes Interesse (2022: 442 Gebote und 2023: 1’437 Gebote), sondern auch eine klare Zunahme zukünftiger Solar-Freiflächenanlagen zu verzeichnen.

Insgesamt wurde 493 Geboten mit einer Megawatt-Menge von 5’238 der Zuschlag gegeben. Der durchschnittliche mengengewichteter Zuschlagswert ist um 0.72 Cent auf 6.22 ct/kWh gestiegen. Die Gebotswerte bewegten sich zwischen 4.44 und dem festgelegten Höchstwert von 7.37 ct/kWh.

ZÖGERLICHER AUSBAU BEI GROSSEM INTERESSE

Die erste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden war leicht unter-, währenddem die zwei weiteren Ausschreibungsdurchgänge deutlich überzeichnet waren.

Nachdem das Ausschreibungsvolumen 2022 von vormals 300 auf 1’736 Megawatt erhöht wurde und einer massiven Unterzeichnung unterlag, lag es 2023 bei moderaten 597 Megawatt. Abgegeben wurden allerdings Gebote im Umfang von 928 Megawatt.

So konnte fast das gesamte Ausschreibungsvolumen vergeben werden. Die bezuschlagte Menge von 579 Megawatt stellt eine leichte Zunahme gegenüber 2022 dar (2022: 510 MW), wenn auch 71 Gebote weniger bezuschlagt wurden (2022: 325).

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte bewegten sich zwischen 8.8 und 11.25 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert über alle drei Gebotstermine ist im Vorjahresvergleich von 8.70 ct/kWh auf 10.21 ct/kWh gestiegen.

BELIEBTE BIOGASANLAGEN

Bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen fanden abermals zwei Termine statt. Auf die ausgeschriebene Menge von 588 Megawatt, die mit dem Vorjahr vergleichbar ist, wurden 1’387 Gebote mit 1’442 Megawatt abgegeben. Ein Vielfaches gegenüber 2022 (176 Gebote mit total 182 MW). Letzten Endes kamen 541 Gebote mit gesamthaft 590 Megawatt zum Zug.

Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 18.6 ct/kWh, was einer Zunahme von 2.08 ct/kWh gegenüber 2022 entspricht. Bei Neuanlagen konnten maximal 17.67 und bei Bestandsanlagen 19.83 ct/kWh geboten werden. Die Spanne zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Gebotswert hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht: Der tiefste Gebotswert mit Zuschlag lag bei 11.57 ct/kWh, der höchste bei 19.4.

2023 – EIN ERFOLG?

Gesamthaft betrachtet könnte man 2023 von einem erfolgreichen Ausschreibungs-Jahr sprechen: Waren es im Bereich der genannten Segmente 2021 5’350 Megawatt und 2022 5’619 Megawatt, waren es 2023 12’783 Megawatt, die im Gebotsverfahren vergeben wurden. Das kommt dem gesetzlich festgelegten Ziel von 12’840 Megawatt ziemlich nahe.

«Es ist natürlich erfreulich nun schwarz auf weiss zu sehen, dass sich die Tendenz um die Erneuerbaren in Deutschland endlich wieder ins Positive gedreht hat. Dies bestätigt die Wahrnehmung, welche wir nach vielzähligen Gesprächen mit unseren Kund*innen im deutschen Markt geführt haben. Die Gesetzesänderungen beginnen in handfesten Zahlen zu greifen. Dennoch sind wir noch lange nicht in einem zufriedenstellenden Bereich des Zubaus angekommen. Insbesondere in Zeiten hoher Baukosten und Zinsen ist es von großer Bedeutung, dass Deutschland sich als ein verlässlicher Staat mit einer stabilen Wirtschaftspolitik positioniert. Nur so kann sichergestellt werden, dass das erforderliche Kapital weiterhin in ausreichendem Umfang in den Ausbau der erneuerbaren Energien fließt. Andernfalls dürfte es nicht nur kurzfristig, sondern auch mittel- und langfristig schwierig werden, die angestrebten Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen.» 

Oliver Stock, Business Development / Partnerships bei greenmatch

Ein Blick auf die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien zeigt denn auch: Die Energiewende in Deutschland nimmt Fahrt auf. Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik kommt in ihrer Hochrechnung zum Schluss, dass für das Gesamtjahr 2023 erstmals gesichert von einem Anteil erneuerbarer Energien von deutlich über 50 Prozent am Bruttostromverbrauch ausgegangen werden kann. Dies, da der Bruttostromverbrauch gegenüber dem Vorjahr weiterhin zurückging und so der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch mehr Gewicht bekommt (2022: 46% und 2021: 41.5%).2 Die vorläufigen Daten für das Jahr 2023 gehen von einer Stromerzeugung durch die Erneuerbaren Energien von 267.8 TWh aus. Das entspricht einer Zunahme um 5% (2022: + 9%).3 Gesetzlich war für 2023 ein Richtwert von 287 TWh vorgesehen.4

ERNEUERBARE, QUO VADIS?

Bis 2030 müssen insgesamt rund 572 TWh in Deutschland aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden, um das Ausbauziel von 80 Prozent Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch bei einem angenommenen Verbrauch von 715 TWh zu erreichen. Deshalb fördert die Bundesnetzagentur 2024 den weiteren Ausbau mit festgelegten Höchstwerten für Windenergieanlagen an Land (7,35 ct/kWh) und Solar-Freiflächenanlagen (7,37 ct/kWh), die den bereits erhöhten Werten von 2023 entsprechen. Damit reagiert sie auf die gestiegenen Kosten für den Bau und Betrieb der Anlagen sowie die gestiegenen Zinskosten bei der Finanzierung der Anlagen.5 Zudem wird mit dem Solarpaket I der Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und Gebäuden weiter beschleunigt und die Bürokratie abgebaut.6 So soll die Energiewende auch 2024 mit erhöhtem Tempo voranschreiten können.

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Quellen:

  1. Vgl.: Bundesnetzagentur: Beendete Ausschreibungen. Ergebnisse der Ausschreibungsrunden für Windenergie-Anlagen an Land. URL: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/Wind_Onshore/BeendeteAusschreibungen/start.html (Stand: 09.01.2024).
  2. Vgl.: Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat): Monatsbericht-PLUS+ mit Informationen zur quartalsweisen Entwicklung der ERNEUERBAREN ENERGIEN in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. 4.Quartal 2023. URL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/372/dokumente/02-2024_agee-stat_monatsbericht_final.pdf, S. 15 (Stand: 09.01.2024).
  3. Vgl.: Ebd., S. 3.
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/index.html#BJNR106610014BJNE018704128 (Stand: 06.02.2024).
  5. Bundesnetzagentur: Festlegung der Höchstwerte für EE-Ausschreibungen. URL: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/20231214_HoechstwerteEE.html?nn=659670 (Stand: 06.02.2024).
  6. Bundesregierung: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie. URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726 (Stand: 06.02.2024).

Autor:

Fiona Imboden

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