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Die deutsche Bundesnetzagentur hat am 22.11.2017 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Insgesamt wurden 210 Gebote abgegeben, von welchen 61 bezuschlagt wurden. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 3,82 Cent/kWh erneut 0,46 Cent/kWh unter dem Wert der letzten Ausschreibung vom 1. August 2017 (4,28 Cent/kWh). Die 210 eingereichten Gebote umfassten ein Volumen von insgesamt 2.591 MW, wovon 1.000,4 MW einen Zuschlag erhalten haben. Somit war auch die dritte Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land stark überzeichnet. Erneut fällt mit 89% ein grosser Teil des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. Diese erhalten einen Zuschlagswert nach dem Einheitspreisverfahren, welcher 3,82 Cent/kWh beträgt. Die Gebotswerte der 61 bezuschlagten Gebote reichten von 2,2 Cent/kWh bis zu 3,82 Cent/kWh.
Eine Übersicht der von der Bundesnetzagentur angegebenen Standorte der bei der Ausschreibung vom 1. November 2017 bezuschlagten Anlagen finden Sie auf der folgenden Karte. Dabei ist eines von 61 Projekten in den südlichen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg geplant.
View Standorte Ausschreibung für Wind an Land vom 01.0 in a full screen map
Gesetzliche Anpassungen für das Jahr 2018
Es darf mit Spannung auf die Resultate der ersten beiden Ausschreibungsrunden für Wind Onshore im Jahr 2018 gewartet werden (1. Februar 2018 und 1. Mai 2018). Für diese beiden Termine werden die Sonderregelungen für Bürgerenergiegenossenschaften gemäss des Paragrafen 36g EEG 2017 weitestgehend ausgesetzt.
Beibehalten wird die Preisfindung für Bürgerenergiegesellschaften per Einheitspreisverfahren. Dies bedeutet, dass weiterhin der in der jeweiligen Gebotsrunde höchste noch bezuschlagte Gebotswert massgeblich für den Tarif für Bürgerenergiegesellschaften ist. Jedoch müssen sich nun auch Bürgerenergiegesellschaften mit einem bereits immissionsschutzrechtlich genehmigten Projekt an der Ausschreibung beteiligen. Desweiteren wurde die verlängerte Realisierungsfrist von 54 Monaten gestrichen. Somit müssen auch Bürgerenergiegesellschaften Ihre Projekte innerhalb von 30 Monaten in Betrieb nehmen. Entfallen wird hingegen die bisher bestehende Beschränkung der Projektgrösse auf maximal sechs Anlagen mit insgesamt maximal 18 MW installierter Leistung.
Gebotspreisrechner für Gebote gemäss Referenzertragsmodell
Wurde Ihr Gebot bei der letzten Ausschreibungsrunde nicht berücksichtigt? Bestimmen Sie den Gebotspreis für den Referenzstandort ganz einfach mit unserem Gebotspreisrechner. So sind Sie für den nächsten Ausschreibungstermin vom 1. Februar 2018 optimal vorbereitet.EEG-Gebotspreisrechner
In Kooperation mit Sterr-Kölln & Partner mbB
Ob diese Anpassungen für eine erhöhte Akteursvielfalt sorgen werden, wird sich Mitte Februar 2018 zeigen. Abonnieren Sie unseren Newsletter um über weitere Entwicklungen hinsichtlich des EEG 2017 und weiteren spannenden Themen informiert zu werden oder testen Sie greenmatch gleich jetzt.
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