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Gebote ausschliesslich für Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur hat am 18.04.2019 die Resultate der gemeinsamen Ausschreibung für Windenergie an Land und Solaranlagen sowie für die Ausschreibung für Biomasseanlagen veröffentlicht. Der mengengewichtete Zuschlagswert der gemeinsamen Ausschreibung ist gegenüber der Ausschreibung im November 2018 (vgl. 5,27 ct/kWh) auf 5,66 ct/kWh angestiegen. Es muss dabei beachtet werden, dass diese Ergebnisse im Zusammenhang stehen mit der im Vormonat stattgefundenen Sonderausschreibung für Solar, bei der das ausgeschriebene Volumen bereits zu höheren Zuschlagswerten führte.
Für die gemeinsame Ausschreibung vom 01. April 2019 wurden 109 Gebote ausschliesslich für Solaranlagen im Umfang von 719,6 MW eingereicht. Folglich war die ausgeschriebene Menge von 200 MW deutlich überzeichnet. Insgesamt wurden 18 Gebote berücksichtigt mit einer errichteten Solarleistung von 210,8 MW. Folgende fünf Bundesländer erhielten Zuschläge: Sachsen-Anhalt (59 MW) und Brandenburg (59 MW) mit jeweils fünf erfolgreichen Geboten sowie Schleswig-Holstein (48 MW) und Hessen (10 MW) mit je drei Geboten. Die letzten zwei Zuschläge (33 MW) gingen nach Mecklenburg-Vorpommern. 18 Gebote mit 59 MW mussten aufgrund von Formfehler ausgeschlossen werden.
Eine Übersicht der von der Bundesnetzagentur angegebenen Standorte der bei der Ausschreibung für Windenergie an Land und Solaranlagen vom 01.04.2019 bezuschlagten Anlagen finden Sie auf der folgenden Karte.
View Standorte der Ausschreibung vom 1. Februar 2018 in a full screen map
Ausschreibungen für Biomasseanlagen
In der Ausschreibung für Biomasseanlagen vom 1. April 2019 wurde ein Volumen von 133 MW ausgeschrieben. Es wurden 20 Gebote mit einem Volumen von 27 MW eingereicht. Insgesamt wurden 19 Gebote mit einem Volumen von 25,5 MW erteilt. Darunter zwei Gebote für Neuanlagen mit einem Volumen von 3 MW. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 9,53 ct/kWh und 16,56 ct/kWh.
Nächste Ausschreibungstermine
Die nächsten Ausschreibungstermine des Jahres sind für Windenergieanlagen an Land der 1. Mai 2019, für Solarenergie der 1. Juni 2019 und für Biomasse der 1. November 2019. Informationen hierzu können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.
Gebotspreisrechner für Gebote gemäss Referenzertragsmodell
Wurde Ihr Gebot bei der letzten Ausschreibungsrunde nicht berücksichtigt? Bestimmen Sie den Gebotspreis für den Referenzstandort ganz einfach mit unserem Gebotspreisrechner. So sind Sie für den nächsten Ausschreibungstermin vom 1. April 2018 optimal vorbereitet.EEG-Gebotspreisrechner
In Kooperation mit Sterr-Kölln & Partner mbB