Bilanz nach einem Jahr Ausschreibungen in Deutschland

Tags: Allemagne EEG Energie eolienne Energie hydraulique SolairePV Tarif de rachat d'électricité

Cet article n’est disponible qu’en allemand

In den Jahren 2015 und 2016 gab es zu Testzwecken die ersten Ausschreibungen in Deutschland für Photovoltaikprojekte. Seit letztem Jahr werden gemäss dem EEG 2017 Einspeisevergütungen für alle Technologien der erneuerbare Energien per Ausschreibung vergeben. Zeit für eine Zwischenbilanz.

Als Pilot wurden 2015 und 2016 sechs Photovoltaik-Ausschreibungen im Pay-as-Bid Verfahren (Gebotspreisverfahren) und zwei im Uniform-Pricing-Verfahren (Einheitspreisverfahren) durchgeführt. Seit 2017 gibt es Ausschreibungen für alle Technologien der erneuerbaren Energien: Photovoltaik (PV), Wind – On- und Offshore, Biomasse und Kraft-Wärme-Koppelung (KWK). Das Einführen von Ausschreibungen war der konsequente Schritt, um den erneuerbaren Energien zu mehr Marktnähe und Wettbewerb zu verhelfen. Die Förderhöhe wird dabei, im Gegensatz zum garantierten Einspeisetarif in den älteren Gesetzen zu erneuerbaren Energien, wettbewerblich ermittelt. Dabei setzte sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BWE) neben dem Umweltschutz auch die Wahrung der Akteursvielfalt als Ziel.

Die Ergebnisse der Ausschreibungen in den verschiedenen Energie-Bereichen fallen bis dato sehr unterschiedlich aus. Im Folgenden werden die Ergebnisse je Technologie beleuchtet.

Durch Bürgerenergiegenossenschaften dominierte Zuschlagswerte bei Wind-Onshore-Projekten

Im Bereich Onshore-Wind sanken die Zuschlagswerte 2017 von 5,711 Cent/kWh1 bei der ersten Ausschreibung im Mai auf 3,80 Cent/kWh im November.Dabei waren Bürgerenergiegenossenschaften mit je über 90% der bezuschlagten Projekten sowie der bezuschlagten MW die dominierenden Akteure. Um die Akteursvielfalt zu wahren, profitierten Bürgerenergiegenossenschaften 2017 von Sonderregelungen bei der Teilnahme an Ausschreibungsrunden. Bei den ersten beiden Ausschreibungen für Wind Onshore im Jahr 2018 wurden diese Sonderregelungen gemäss Paragraf 36g EEG 2017 jedoch aufgrund der hohen Anzahl an Bürgerenergieprojekten ausgesetzt.

Beibehalten wurde die Preisfindung für Bürgerenergiegesellschaften per Einheitspreisverfahren. Dies bedeutet, dass weiterhin der in der jeweiligen Gebotsrunde höchste noch bezuschlagte Gebotswert massgeblich für den Tarif für Bürgerenergiegesellschaften ist. Jedoch müssen sich nun auch Bürgerenergiegesellschaften mit einem immissionsschutzrechtlich genehmigten Projekt an der Ausschreibung beteiligen. Die verlängerte Realisierungsfrist von 54 Monaten wurde gestrichen, auch Bürgerenergiegesellschaften müssen ihre Projekte innerhalb von 30 Monaten in Betrieb nehmen. Entfallen ist die Beschränkung der Projektgrösse auf maximal sechs Anlagen mit insgesamt maximal 18 MW installierter Leistung.

Nach den gesetzlichen Anpassungen stiegen die Zuschlagswerte. Diese befinden sich nun wieder auf dem Level der ersten Ausschreibung vom Mai 2017. Aufgrund des Aussetzens von Paragraf 36g konnte die Akteursvielfalt erhöht werden. Projekte von Bürgerenergiegesellschaften wurden bei den ersten beiden Ausschreibungen 2018 weiterhin bezuschlagt, jedoch lag der Anteil an bezuschlagten Bürgerenergieprojekten nur noch bei 23% respektive 14%. Zudem war die Ausschreibung im Mai 2018 zum ersten Mal leicht unterzeichnet.

Tiefere Zuschlagswerte durch das EEG 2017 im Vergleich zum EEG 2014

Spannend ist auch ein Vergleich der Zuschlagswerte zwischen dem EEG 2014 und dem EEG 2017 für Wind Onshore. Während unter dem EEG 2014 ein fixer Vergütungssatz bei Inbetriebnahme während eines bestimmten Quartals garantiert war, wird der Vergütungssatz in der neuesten Ausgabe des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes wettbewerblich bestimmt. Der aktuelle Vergütungssatz der EEG Übergangsregelung, welche bis Ende 2018 gilt und noch nach dem Verfahren des EEG 2014 bestimmt wird, beträgt 6,97 Cent/kWh. Dieser Tarif gilt für Projekte, welche im letzten Quartal 2018 in Betrieb gehen. Im EEG 2014 senkte sich dieser Tarif pro Quartal um maximal 2.4%. Unter Annahme dieser maximalen Degression würde so unter dem EEG 2014 ein fiktiver Tarif von 6,32 Cent/kWh für das letzte Quartal im Jahr 2019 respektive von 5,20 Cent/kWh für das letzte Quartal im Jahr 2021 resultieren.

Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert in der ersten Ausschreibung für Wind an Land vom Mai 2017 beträgt 5,71 Cent/kWh. Diese Projekte müssen innerhalb einer Realisierungsfrist von 30 Monaten oder von 54 Monaten für Bürgerenergiegesellschaften bis zum letzten Quartal 2019 respektive bis Ende 2021 umgesetzt werden. Der Tarif des EEG 2017 für Ende 2019 ist mit 5,71 Cent/kWh also tiefer als der fiktive des EEG 2014 mit 6,32 Cent/kWh. Da in der ersten Ausschreibungsrunde jedoch 93% der bezuschlagten Projekte Bürgerenergieprojekte waren, ist eher mit einer Umsetzung bis Ende 2021 zu rechnen. Hier ist der EEG 2017 Tarif von 5,71 Cent/kWh höher als der fiktive EEG 2014 Tarif von 5,20 Cent/kWh.

Einen detaillierten Vergleich der fiktiven EEG 2014 Tarife mit den Ausschreibungsresultaten mit einer Realisierungsfrist von 30 beziehungsweise 54 Monaten zeigt die folgende Tabelle. Ob die bezuschlagten Projekte auch innerhalb der festgelegten Fristen umgesetzt werden, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Grundsätzlich lässt sich aber festhalten, dass die staatlichen Einspeisevergütungen durch das EEG 2017 sinken werden.

Stark überzeichnete Ausschreibungen und hoher Wettbewerb bei Photovoltaik

Für Photovoltaikprojekte werden schon seit 2015 zu Testzwecken Ausschreibungen durchgeführt. Die erste Ausschreibungsrunde gemäss dem EEG 2017 fand im Februar 2017 statt. Die durchschnittliche Förderhöhe sank von 9,17 Cent/kWh im April 2015 auf 4,33 Cent/kWh im Februar 2018. Bei der zweiten Ausschreibungsrunde für PV im Juni 2018 stieg der mengengewichtete Zuschlagswert erstmals leicht an – auf 4,59 Cent/kWh. Dabei waren bisher alle Ausschreibungsrunden gemäss EEG 2017 etwa doppelt bis dreifach überzeichnet.




Null-Cent-Gebote für Wind Offshore

Für Windprojekte auf See wurden bisher zwei Ausschreibungsrunden durchgeführt. Bei beiden Ausschreibungen wurden Gebote von 0 Cent/kWh bezuschlagt. Dies bedeutet, dass entsprechende Projekte keine staatlich garantierte Einspeisevergütungen erhalten. Die Bieter müssen davon ausgehen, dass die Strompreise in Deutschland steigen und der technologische Fortschritt bis zur Inbetriebnahme der Projekte zu tieferen Installationskosten führt. Bis zur Realisierungsfrist im Jahr 2024 wird mit der Auslieferung von Offshore-Windturbinen mit einer installierten Leistung von bis zu 15 MW gerechnet. Entsprechend sollten die Anzahl Turbinen pro Projekt sinken, was zu tieferen Bau- und Betriebskosten führten sollte.

Neben den Nullgeboten gab es in beiden Ausschreibungsrunden jedoch auch Gebote deutlich über Null, welche bezuschlagt wurden. So lag das höchste bezuschlagte Gebot bei der Ausschreibung im April 2017 bei 6,00 Cent/kWh, im April 2018 gab es eines mit 9,83 Cent/kWh. Das hohe Gebot 2018 ist unter anderem auf seine bevorzugte Lage in der Ostsee zurückzuführen.

Geringe Wettbewerbsintensität bei Biomasse und Gebote deutlich unter dem Höchstwert bei KWK-Anlagen

Die erste Biomasse-Ausschreibung gemäss EEG 2017 im September 2017 war erwartungsgemäss deutlich unterzeichnet. Von den eingegangenen 41 MW an Geboten (ausgeschrieben waren ca. 122 MW) konnten lediglich ca. 27 MW bezuschlagt werden. Neun Gebote konnten aufgrund fehlender Angaben oder nicht erfüllter Bedingungen nicht berücksichtigt werden. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 14,30 Cent/kWh.

Bei den beiden Ausschreibungen zu Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lag der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert bei 4,05 Cent/kWh im Dezember 2017 und bei 4,31 Cent/kWh im Juni 2018. Neben der Ausschreibung für herkömmliche KWK-Anlagen wurde im Juni 2018 parallel eine Ausschreibung für innovative KWK-Systeme durchgeführt. Diese sollen in Zukunft eine Rolle bei der Wärmeversorgung spielen. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 10,27 Cent/kWh.

Wie sieht die Zukunft des Ausschreibungsverfahrens aus?

Aus Sicht des BWE ist das Ausschreibungsverfahren aufgrund der mehrheitlich sinkenden Tarife bisher ein Erfolg. Jedoch gilt es zu prüfen, ob die bezuschlagten Projekte auch tatsächlich innerhalb der geplanten Fristen umgesetzt werden.

Zudem ist kritisch zu hinterfragen, ob die ausgeschriebene Menge von beispielsweise aktuell 2.800 MW pro Jahr für Windenergie an Land (der tatsächliche Ausbau zwischen Mai 2017 und April 2018 lag bei 5.308 MW) den Ausbau der erneuerbaren Energien genügend vorantreibt. Insbesondere auch im Hinblick auf Bestandsprojekte, bei welchen die EEG-Vergütung in den nächsten Jahren ausläuft und ein mögliches Repowering ansteht. Diese Projekte können unter dem EEG 2017 ebenfalls an den Ausschreibungen teilnehmen.

Auch in Zukunft wird mit weiteren Anpassungen der Teilnahmebedingungen an den Ausschreibungen zu rechnen sein, wie dies bereits für Wind Onshore erfolgte. So plädiert beispielsweise der Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion, Michael Fuchs, in der FAZ2 für technologieneutrale Ausschreibungen. Eine solche Ausschreibung wurde bereits im April 2018 für Wind und PV durchgeführt. Dabei wurden bei einem mengengewichteten durchschnittlichen Zuschlagswert von 4,67 Cent/kWh nur PV-Projekte bezuschlagt. Dieses Resultat lässt darauf schliessen, dass es aktuell noch zu früh für technologieneutrale Ausschreibungen ist und weiterhin jede für die Energiewende nötige Technologie unabhängig voneinander gefördert werden sollte.

Die nächsten Ausschreibungstermine :

Wind Onshore: 1. August 2018 & 1. Oktober 2018
Photovoltaik: 1. Oktober 2018
Gemeinsame Ausschreibung Wind Onshore & PV: 1. November 2018
Wind Offshore: Noch nicht festgelegt
Biomasse: 1. September 2018
KWK-Anlagen: 1. Dezember 2018

Autor

Thomas Stahel, greenmatch AG

Thomas Stahel ist Sales Manager bei greenmatch, der weltweit führenden Finanzmodellierungsplattform für erneuerbare Energie-projekte. Dort ist er für den Vertriebsprozess verantwortlich und unterstützt beratend Investoren, Projektentwickler und Banken bei der Finanzierung von erneuerbaren Energieprojekten.


Quellenangabe

1 Pressemitteilungen der Bundesnetzagentur

2 Andreas Mihm – Null Cent für den Strom vom Meer in der Frankfurter Allgemeine Zeitung

Autor:

Thomas Stahel, greenmatch AG

Ces articles pourraient vous intéresser :

A PROPOS DE greenmatch

greenmatch est le premier logiciel financier pour les énergies renouvelables. Cette application très flexible modélise le cycle de vie financier complet de vos projets éoliens, photovoltaïques, hydroélectriques et de biomasse et optimise votre flux de travail. Son approche collaborative et intégrative permet d’analyser et d’exécuter les projets et les portefeuilles de manière plus efficace, plus compréhensible et plus fiable. Nos solutions permettent aux développeurs de projets, aux investisseurs et aux banques de prendre des décisions fiables et d’augmenter le succès de leurs transactions. greenmatch est un modèle innovant qui remplace les applications traditionnelles de feuilles de calcul.