Das war die deutsche EEG-Förderung 2022: fortschreitender Netzausbau bei enttäuschten Erwartungen

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Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung mindestens 80 Prozent betragen. So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor.1 2022 hätten dafür mindestens sieben Gigawatt zugebaut werden sollen. Doch die Ergebnisse des vergangenen Jahres lassen Zweifel an den Zubauzielen aufkommen. Die Bundesnetzagentur hat ihre Pläne für 2023 deshalb angepasst. Ein Blick zurück.

Kein Wind in den Segeln

Während sich beim ersten Ausschreibungstermin für Windanlagen an Land die ausgeschriebene und beantragte Energiemenge die Waage hielten, waren die drei folgenden Ausschreibungstermine alle unterzeichnet.2 Mit einer Bezuschlagung von insgesamt 3230 MW lag der Wert knapp unter jenem von 2021. Allerdings war für dieses Jahr ursprünglich geplant, über 5000 MW auszuschreiben. 256 Gebote für Windanlagen an Land erhielten einen Zuschlag. Das sind 26 Gebote und 65 MW weniger als 2021.

Der maximal durchschnittliche Zuschlagswert von 2022 bewegt sich mit 5.83 ct/kWh leicht unter jenem des Vorjahrs (5.9 ct/kWh).

Weniger Interesse als im Vorjahr

Bei den Solaranlagen des ersten Segments – Freiflächenanlagen und Solaranlagen, die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind – fanden drei Ausschreibungstermine statt. Beim Termin im Frühjahr war eine Überzeichnung auszumachen, wohingegen die beiden weiteren Termine massiv unterzeichnet waren. Das mag nach dem Höhenflug der letzten Jahre erstaunen. Der Hauptgrund für die Unterzeichnungen dürfte denn auch in der Erhöhung des Ausschreibungsvolumens auf 3600 MW liegen, was mehr als einer Verdoppelung zum Jahr 2021 entspricht. Zudem könnten Schwierigkeiten bei der verbindlichen Bestellung von Modulen und nicht kalkulierbare Preise zu einem zurückhaltenden Gebotsverhalten geführt haben, meint die Bundesnetzagentur.

Bei den bezuschlagten Geboten und deren MW-Menge ist sodann eine deutliche Zunahme gegenüber dem Vorjahr festzustellen: 414 Gebote mit insgesamt 2389 MW erhielten einen Zuschlag. Das sind 83 Gebote und 744 MW mehr. Allerdings ist anzumerken, dass die abgegebenen Gebote 2021 bei 3613 MW lagen, aber aufgrund des geringen Ausschreibevolumens von 1637 MW weniger als die Hälfte bewilligt werden konnte.

Der maximal durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 5.50, der tiefste Gebotswert bei 4.71 ct/kWh. Die Spanne zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Gebotswert hat sich im Vergleich zum Vorjahr verringert.

Unterzeichnungs-Hattrick

Die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden war bei allen drei Gebotsterminen deutlich unterzeichnet. Grund ist auch hier das gegenüber der Vorrunde massiv gesteigerte Ausschreibungsvolumen von 1736 MW (2021: 300 MW). Mit 325 bezuschlagten Geboten und einer Menge von 501 MW ist aber eine weitere Zunahme gegenüber dem Vorjahr festzustellen (2021: 250 bezuschlagte Gebote mit 306 MW).

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 7.76 und 8.91 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 8.70 ct/kWh und ist damit gegenüber dem Vorjahr (8.16 ct/kWh) deutlich gestiegen.

Alles beim Alten

Im Segment der Ausschreibungen für Biomasseanlagen fanden 2022 zwei Ausschreibungen statt. An beiden Terminen wurden deutlich weniger MW-Mengen beantragt als zu vergeben waren. Aufgrund dieser Unterzeichnung fand die endogene Mengensteuerung beim Zuschlagsverfahren Anwendung. Durch diese nachträgliche Angebotsverknappung wurde das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt.

Die ausgeschriebene Menge bewegte sich 2022 in ähnlichem Rahmen wie 2021 (2022: 561 MW | 2021: 575 MW). Bei den bezuschlagten Geboten und deren MW-Menge ist eine leichte Zunahme zu verzeichnen: 125 Gebote mit insgesamt 146 MW erhielten einen Zuschlag. Das sind 14 Gebote und 42 MW mehr.

Der maximal durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 16.52, der tiefste Gebotswert bei 13.19 ct/kWh. Die Spanne zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Gebotswert hat sich im Vergleich zum Vorjahr verringert. Es ist allerdings anzumerken, dass die erlaubten Höchstwerte für Gebote bei neuen Anlagen tiefer ausfallen als bei Bestandsanlagen.

Osterpaket als Rettung?

Im Juli hat der Bundestag das «Osterpaket» beschlossen.3 Ziel des seit Januar 2023 geltenden Pakets ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und deren Anteil an der Stromerzeugung anstatt bis 2050 bereits bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Expert*innen sind sich einig, dass das Paket wichtige Weichenstellungen für einen beschleunigten Ausbau enthält, auch wenn es in einigen Bereichen der Nachbesserung bedürfe, wie etwa beim Artenschutz oder einer frühzeitigeren Festlegung verbindlicher Flächenziele. Gefordert werden gemeinhin schlanke Verfahren auf allen staatlichen Ebenen.

Lichtblicke

Erfreulicherweise wurden im Jahr 2022 etwa neun Prozent mehr Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt als im Vorjahr, so die vorläufigen Daten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik am Umweltbundesamt.4 Mit 256 TWh war die gesamte Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien höher als bisher, aber liegt damit unter dem EEG-Ziel von 269 TWh. Um die Ziele des Osterpakets zu erreichen, wird bis 2030 eine Strommenge von etwa 600 TWh benötigt.

Auch bezogen auf den Stromverbrauch ist der Anteil der erneuerbaren Energien deutlich gestiegen: von 42.7 auf fast 48.3 Prozent. Dies insbesondere aufgrund des Anstiegs der Stromerzeugung aus Wind (+ 12%) und Photovoltaik (+ 23%) als unmittelbare Folge der guten Windverhältnisse, sowie sehr hoher Globalstrahlungswerte.

Ein Blick voraus – Anpassungen für die kommenden Ausschreibungen

Dennoch, da der Energiesektor wohl in diesem Jahr erstmals seine Klimaziele verfehlen wird, ist der Ausbau umso dringlicher. Nun reagiert die Bundesnetzagentur auf die Unterzeichnung vergangener Auktionen sowie die gestiegenen Kosten im Bereich von Finanzierung, Errichtung und Betrieb von Anlagen.5 Daher hat sie die Höchstgebotswerte bei Ausschreibungen für Strom aus solaren Dachanlagen sowie aus Onshore-Windkraftanlagen angehoben: So werden in Zukunft solare Dachprojekte berücksichtigt, die für den wirtschaftlichen Betrieb bis zu 11.25 ct/kWh benötigen. Zuletzt lag der Höchstwert bei 8.91 ct/kWh. Die Höchstgebotswerte für Windkraftanlagen an Land steigen auf 7,35 ct/kWh. Hier lag der bisherige Höchstwert bei 5,88 ct/kWh. Die Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen wird derzeit vorbereitet.

Die neuen Höchstwerte gelten schon für die erste Ausschreibung am 1. Februar 2023. Versteigert werden Marktprämien für solare Dachanlagen für eine gesamte Solarleistung von 216 MW. Die zeitgleiche Ausschreibung für Wind an Land verfügt über ein Ausschreibevolumen von 3 GW. Die Bundesnetzagentur erhofft sich, damit die zurückgegangenen Gebotszahlen wieder steigern und den Wettbewerb ankurbeln zu können.

greenmatch begleitet Sie auch 2023 wieder mit Wissenswertem aus dem Bereich der erneuerbaren Energien – wir freuen uns darauf!

Quellen:

1 Vgl. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz: Gesetze im Internet. Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2021). URL: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/ (Stand: 23. Dezember 2021). 2 Alle Ergebnisse der jeweiligen Gebotstermine werden auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Vgl.: Bundesnetzagentur: Pressemitteilungen. URL: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Pressemitteilungen/start (Stand: 17. Januar 2023). 3 Vgl.: Deutscher Bundestag: Dokumente. Osterpaket zum Ausbau erneuerbarer Energien beschlossen. URL: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-de-energie-902620 (Stand: 17. Januar 2023). 4 Vgl.: Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik: Monatsbericht-PLUS + . URL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/372/dokumente/agee- stat_monatsbericht_plus_2022-q4_final.pdf (Stand: 17. Januar 2023). 5 Vgl.: Bundesnetzagentur Link: Festlegung der Höchstwerte für Ausschreibungen für Wind an Land und Aufdach-Solaranlagen für 2023.  (Stand: 17. Januar 2023).

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