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Die Bundesnetzagentur hat für die vier Ausschreibungen Wind Onshore für 2018 den Höchstwert auf 6,3 Cent je Kilowattstunde angehoben. Bereits zuvor hatte der Gesetzgeber beschlossen, die wichtigste Sonderregel für Bürgerenergie, den Verzicht auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, zumindest für die ersten beiden Ausschreibungen 2018 auszusetzen. Damit stehen die Rahmenbedingungen für die 4. Ausschreibungsrunde fest. Projekte müssen neu bewertet werden, um die veränderte Wettbewerbssituation zu nutzen. Nach wie vor ist eine seriöse Projektkalkulation zwingende Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Die niedrigen Zuschlagswerte der ersten 3 Runden lassen wenig Hoffen, dass zukünftig große wirtschaftliche Spielräum entstehen. Im Gegenteil, für Vorhabenträger wird die Projektentwicklung kostenintensiver. Auch durch Bürgerbeteiligungen, die teils nicht nur politisch sondern auch rechtlich gefordert werden, wie in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes.
greenmatch hat gemeinsam mit Sterr-Kölln & Partner die wirtschaftlichen Aspekte der Projektbewertung abgebildet um ein wirtschaftlich, stabilen Gebotspreis zu ermitteln. Jetzt können auch die Varianten der alternativen Beteiligungsformen gemäß dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern bewertet werden. Bereiten auch Sie sich auf die nächste Ausschreibung vor! Gerne begleiten wir Sie dabei und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Mini-Tool Bürgerbeteiligungen
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Erfahren Sie in unserem Knowledge Center Artikel wie die alternative Beteiligungsform im Mini-Tool berechnet wird.
Projektbewertung mit greenmatch
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Author
Steffen Kölln, Unternehmensberater, Sterr-Kölln & Partner mbB
Felix Kuske, Werkstudent, Sterr-Kölln & Partner mbB