Wie berechne ich den Gebotspreis für die Teilnahme an einer Ausschreibung für erneuerbare Energie in Deutschland?

Möchten Sie den Gebotspreis für die nächste erneuerbare Energien Ausschreibungsrunde in Deutschland bestimmen?

Mit folgenden zwei Schritten gelangen Sie zu Ihrem Gebotspreis:

  • Bestimmen Sie den Einspeisetarif, den Sie benötigen um Ihre Zielrendite zu erreichen (benötigter Preis) mit greenmatch:

Rechnen Sie den benötigten Preis gemäss dem «Referenzertragsmodell» in den Gebotspreis um:

Die folgende schrittweise Anleitung zeigt Ihnen wie Sie mit greenmatch Ihren Gebotspreis bestimmen können.

Bestimmen Sie den Einspeisetarif, den Sie benötigen um Ihre Zielrendite zu erreichen.

  1. Öffnen Sie den Erlös, der für die Auktion relevant ist.

2. Klicken Sie auf den «FiT Solver» Button (Hinweis: Der FiT Solver ist derzeit nur für Erlöse mit dem Treiber «Produktion» verfügbar).

3. Geben Sie Ihre Zielrendite ein und klicken Sie auf den «FiT-Solver» Knopf.

4. Speichern Sie den berechneten Tarif («Wert übernehmen») und prüfen Sie ob die neue Eigenkapitalrendite Ihrer Zielrendite entspricht.

  1. Der benötigte Preis beträgt in diesem Beispiel somit 6.94 Cent / kWh.

Rechnen Sie den benötigten Preis gemäss dem «Referenzertragsmodell» in den Gebotspreis um

  1. Laden Sie den «Gebotspreisrechner» herunter:
  1. Geben Sie den benötigten Preis ein (in unserem Beispiel 6.94 cent / kWh)
  2. Geben Sie den Referenzertrag gemäss Anhang 2 des EEG 2017 ein.

4. Lesen Sie die Produktion nach Verlusten aus greenmatch ab. Sie finden den Wert im Bereich Produktion (achten Sie darauf, dass der P-Wert auf 50% gesetzt ist). In unserem Beispiel beträgt die Produktion nach Verlusten 34.073 MWh/a.

5. Geben Sie die Produktion nach Verlusten im Gebotspreisrechner ein.

6. Geben Sie die Verfügbarkeit an, die Sie in greenmatch erfasst haben.

7. Der «Gebotspreisrechner» berechnet folgende Kennzahlen:

a) den für die Berechnung des Gütefaktors relevanten Windertrag (durch eine Korrektur der Verfügbarkeit auf 98%, da maximal 2% Verluste durch technische Verfügbarkeit berücksichtigt werden dürfen).

b) Den Gütefaktor (Verhältnis von Windertrag zu Referenzertrag)

c) Den Korrekturfaktor

d) Den Gebotspreis (benötigter Preis / Korrekturfaktor).