Die Post-EEG-Ära beginnt: Was passiert mit „alten“ Windparks?

Tags: Deutschland EEG Repowering Windenergie

Weiterbetrieb, Repowering oder Rückbau? Bei Windenergieanlagen die im Jahr 2000 und in den Vorjahren in Betrieb gingen läuft die EEG-Vergütung Ende 2020 aus. Anlagenbetreiber müssen sich nun entscheiden, wie es weiter geht.

Am 31.12.2020 beginnt eine neue Zeitrechnung: Windenergieanlagen (WEA), die vor oder im Jahr 2000 in Betrieb gingen, verlieren die EEG-Vergütung. Rund 6.000 Anlagen sind betroffen.

Grundsätzlich haben Anlagenbetreiber drei Alternativen:

  • Weiterbetrieb der bestehenden Anlage
  • Repowering
  • Rückbau

Welche davon im Einzelfall richtig ist, hängt von einer Reihe (leider komplexer) rechtlicher und wirtschaftlicher Faktoren ab. Man sollte frühzeitig beginnen eine valide Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten, bzw. erarbeiten zu lassen.

Im Repowering steckt das größte wirtschaftliche Potential. Allerdings erfordert es, anders als der Name vielleicht vermuten lässt, mehr als nur Renovierung. Üblicherweise werden die alten Anlagen abgebaut, um dann auf den gesicherten Flächen weniger, aber dafür deutlich höhere (Nabenhöhe) und leistungsfähigere WEAs zu errichten. Das steigert die Produktion am Standort um ein Mehrfaches.

 ©DOC RABE Media – stock.adobe.com

In der Regel lassen sich für die Re-Projektierung nur wenige bestehende Daten nutzen. Repowering bedeutet darum auch: erhebliche Investitionskosten. Scheitern kann die Planung allerdings nicht nur an den Kosten, sondern auch an rechtlichen Problemen mit einer neuen BImSchG-Genehmigung. Am häufigsten machen allerdings planungsrechtliche Hürden einen Strich durch die Repowering-Planung.

Falls Repowering nicht möglich ist…

Falls ein Repowering nicht möglich ist: Warum nicht einfach die bestehenden Anlagen weiter nutzen? Allerdings muss dafür ein neues Erlösmodell gefunden werden. Power-Purchase-Agreements oder die Vermarktung als regionaler Grünstrom gelten als mögliche Lösungen. Gleichzeitig sollte man prüfen, ob und wo sich die Kosten reduzieren lassen. Aus der wirtschaftlichen Modellierung aller Erlös- und Kostenfaktoren ergibt sich gegebenenfalls eine zufriedenstellende Marge.

Allerdings sollte bei der Bewertung der Marge unbedingt ausreichende Sorgfalt walten. Der Weiterbetrieb birgt (schon aufgrund des Anlagenalters) Ausfallrisiken auf Anbieter- und Abnehmerseite. Um diesen Risiken Rechnung zu tragen, kann eine Diversifizierung innerhalb eines größeren Wind-Portfolios erfolgen, ggf. in Kooperation mit Partnern.

Zusätzlich stellt der Weiterbetrieb rechtliche Bedingungen. Wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die technische Restnutzungsdauer gering ist, die Anlangen nicht den aktuellen Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik gerecht werden, die BImSchG-Genehmigung befristet ist, die Pachtverträge auslaufen und nicht erneuert werden können: Dann sollte man über den Rückbau nachdenken.

Die Grafik zeigt die Handlungs- und Entscheidungswege für WEA-Betreiber nach 20 Jahren Laufzeit der Anlagen. Aufgrund der Komplexität der Entscheidungen sollte man nicht nur frühzeitig mit der Planung beginnen, sondern auch darüber nachdenken, ob und wann externe Unterstützung notwendig ist.

Wem das alles zu kompliziert ist…

Wer den komplexen Entscheidungsprozess scheut, sollte einen Verkauf der Anlage(n) erwägen. In diesem Fall ist es ratsam, den Wert der Anlage durch Dritte ermitteln zu lassen.

Ein erster und einfacher Schritt zur Bewertung der Anlagen und zur Entwicklung von Zukunftsperspektiven ist ein Financial Modelling, wie es z.B. greenmatch anbietet.

Möchten Sie wissen, wie man ein Repowering Projekt in greenmatch modelliert?

Wir haben ein Beispielprojekt erstellt, welches die Wirtschaftlichkeit eines Repowerings gegenüber dem Weiterbetrieb aufzeigt.

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Autoren

Sterr-Kölln & Partner mbB begleitet seit über 20 Jahren Entwickler und Betreiber von Windenergieanlagen in allen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen – auch im Rahmen von Repowering und Weiterbetrieb. Mehr Informationen zu beiden Themen finden Sie in unserem Vortrag auf der Hamburger Windmesse (PDF) oder direkt bei den Autoren: info@sterr-koelln.com.

Steffen Kölln, Unternehmensberater, Sterr-Kölln & Partner mbB

www.sterr-koelln.com


Felix Kuske, Unternehmensberater, Sterr-Kölln & Partner mbB

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Autor:

Steffen Kölln & Felix Kuske, Sterr-Kölln & Partner mbB

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