Onshore-Windkraft: Ausdauertraining in Frankreich

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Onshore-Windkraft durchläuft in Frankreich eine ähnliche Entwicklung wie in Deutschland. Das französische Ministerium für ökologischen und solidarischen Wandel (MTES) hat die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für Onshore-Windkraft vorgelegt.

Onshore-Windkraft in Frankreich

Seit 2016 ist die Förderung von Onshore-Windkraft in Frankreich nach und nach von einem System flächendeckender Stromabnahmeverträge mit fester Vergütung auf ein zweigliedriges Marktprämienmodell umgestellt worden. In beiden Modellen muss der Erzeuger den von seiner Anlage erzeugten Strom am Markt veräußern und erhält dafür eine Zusatzvergütung.

Abhängig von der Größe des Windparks erfolgt die Genehmigung auf Antrag oder die zu fördernden Projekte sowie die Höhe der Zusatzvergütung werden im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens bestimmt. Letzteres gilt für Windparks mit mehr als sechs Turbinen. Die am 05. Mai 2017 veröffentlichte Ausschreibung umfasst bis 2020 sechs Gebotstermine mit einem Ausschreibungsvolumen von je 500 MW.

Ergebnisse der 2. Tranche

Das französische Ministerium für ökologischen und solidarischen Wandel (MTES) hat am 6. September 2018 die Ergebnisse des zweiten Gebotstermins der aktuellen Ausschreibung für Onshore-Windkraft in Frankreich bekannt gegeben.

Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich wirken die jüngsten Ergebnisse des aktuellen Ausschreibungsverfahrens für Windkraft auf den ersten Blick etwas ernüchternd. In Frankreich wurden gerade mal 118 MW von 500 ausgeschriebenen MW vergeben, eins der fünf vergebenen Projekte fließt in den Bereich Repowering. Fünf Windparks können in den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes (35,35 MW), Hauts-de-France (14 und 31,05 MW), Grand-Est (13,8 MW) und Occitanie (24 MW) gebaut oder erneuert werden.

Der aktuelle Durchschnittspreis für diese Projekte wurde allerdings – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – nicht genannt.

In der ersten Tranche hatten noch 22 Projekte den Zuschlag erhalten: Der damalige Durchschnittspreis betrug 65,40 Euro pro Megawattstunde, die letzte 2017 festgelegte und lediglich für Kleinanlagen geltende Einspeisevergütung 72 Euro/MWh.

In der Branche ist dieses Ergebnis keine Überraschung, da das Lastenheft für die Vergabe von Zuschlägen für diese Tranche stark an Komplexität zugenommen hatte und – während in der ersten Tranche noch eine öffentliche Anhörung genügte – unterlag diesmal die Teilnahme an der Ausschreibung auch einer Genehmigung durch den örtlich zuständigen Präfekten. Obwohl einige Entwickler von Windparks mit mehr als sechs Turbinen bereits über eine Genehmigung (notwendige Bedingung) verfügten, waren diese vor einer Teilnahme an der zweiten Tranche zurückgeschreckt.

Die Aufhebung im Dezember 2017 einiger Bestimmungen eines Dekrets durch den französischen Staatsrat hatte für Turbulenzen gesorgt. Laut diesem Dekret sollte der Präfekt auch als Umweltbehörde fungieren. Begründet hatte der Staatsrat die Aufhebung damit, dass die Umweltbehörde vom regionalen Präfekten nicht unabhängig genug sei. Nach Auffassung des französischen Staatsrats kann ein Präfekt nicht befugt sein, einerseits Umweltprüfungen von Projekten durchzuführen und parallel zu genehmigen.

Laut France Énergie Éolienne (FEE), einem Zusammenschluss von Unternehmen der Branche, wurden auf Grund dieser Situation 3.000 MW auf Eis gelegt, die Genehmigungen für weitere 2.000 MW könnten bereits im Falle einer minimalen Beschwerde zurückgezogen werden.

Viele Windparkgenehmigungen wurden folglich nach einem Verwaltungsverfahren erteilt, das so nicht rechtskonform wäre.

Ein neues Dekret sollte Klarheit bei der Zulassung an einem Ausschreibeverfahren und ein wesentlich positiveres Umfeld für die dritte Tranche schaffen.

Eine aktuelle Arbeitsvorlage zielt darauf ab, die Umweltbehörde nunmehr so aufzustellen, dass diese den europäischen Anforderungen in Bezug auf die «funktionale Trennung» zwischen dieser Behörde und der Entscheidungsbehörde nachkommt. Der Entwurf sieht vor, dass die Stellungnahmen zu den Folgenabschätzungen, die von den regionalen Präfekten abgegeben wurden, nun von den regionalen Stellen des Allgemeinen Rates für Umwelt und nachhaltige Entwicklung abgegeben werden, wie dies seit Mai 2016 für Pläne und Programme der Fall ist.

Bisher dauerte es im Schnitt sieben bis neun Jahre, in Frankreich ein Windkraftprojekt zum Abschluss zu bringen. Die Abschaffung einer Beschwerdestufe soll nun die Verfahren um zwei Jahre abkürzen. Die dritte Tranche der Ausschreibung geht im März/April 2019 in die Abschlussphase. Wie wichtig dabei eine gute Kenntnis der jeweiligen administrativen Hürden und ein perfekt strukturiertes und gut modelliertes Projektmanagement ist, wird hier besonders deutlich.

Wachstumspotenzial der Erneuerbaren Energien in Frankreich

Ende 2017 umfasste die installierte Leistung an Windkraft in Frankreich 13,7 GW. Angesichts der für 2018 (14,3 GW) und 2023 (21,8 bis 23,3 GW) gesteckten Ziele sind die Anforderungen der Branche besonders hoch.

Die Flaute, die den Ausbau der Windkraft in Frankreich im ersten Halbjahr ausgebremst hat – nur 400 MW wurden in den ersten sechs Monaten ans Netz angeschlossen – lässt ein besseres zweites Halbjahr erhoffen.

Entgegen der Aussagen einiger Pessimisten und der hitzigen politischen Debatte, hat der Ausbau von Erneuerbaren Energien – und somit der Windkraft – in Frankreich dennoch Zukunft. Zum jetzigen Zeitpunkt, werden, laut der französischen Energie-Agentur, ADEME, in Frankreich nur 7% vom Potenzial ausgeschöpft.

Frankreich bietet zahlreiche Standortvorteile und liegt bei Windkraft auf Platz 2, direkt nach Großbritannien. Kombiniert mit einem weltweit anerkannten Know-how im Bereich Energie, ist Frankreich nunmehr ein wichtiger Akteur im Bereich der erneuerbaren Energien.

Das 2015 verabschiedete Gesetz zum Energiewandel und grünem Wachstum hatte eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 23% bis 2020 und auf 32 % bis 2030 festgelegt. Ein Ziel, das auch der neu nominierte Umweltminister, François de Rugy vorantreiben wird.

Empfehlungen vom Verband FEE für den Energieplan 2023-2028 (Quelle: FFE)

Autorin

Maya Aprahamian, Gründerin COM&MORE

Maya Aprahamian ist geborene Deutsch-Französin und verfügt über 10 Jahre Erfahrung in der Energiebranche bei international operierenden Unternehmen in Deutschland und Frankreich. Im Jahr 2016 gründete sie COM&MORE, um die internationale Geschäftsentwicklung und Auslandskommunikation von Unternehmen unter Beachtung nationaler und interkultureller Maßstäbe voranzutreiben.

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Maya Aprahamian, COM&MORE

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